Rechtsprechung
   RG, 04.07.1939 - VII 4/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,572
RG, 04.07.1939 - VII 4/39 (https://dejure.org/1939,572)
RG, Entscheidung vom 04.07.1939 - VII 4/39 (https://dejure.org/1939,572)
RG, Entscheidung vom 04. Juli 1939 - VII 4/39 (https://dejure.org/1939,572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1939,572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Darf die Vorschrift des § 664 Abs. 1 Satz 2 BGB. auch auf Dienstverträge angewendet werden, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstande haben? 2. Welche Anforderungen sind an den Begriff der Übertragung der Ausführung eines Auftrags an einen Dritten zu stellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 161, 68
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 133/91

    Auftragsübertragung an Dritten

    Eine Gestattung im Sinne des § 664 Abs. 1 Satz 2 BGB, die Ausführung des Auftrags einem Dritten zu übertragen, liegt nur vor, wenn der Beauftragte dem Dritten die Geschäftsbesorgung ganz oder in Teilbereichen in eigener Verantwortung überlassen darf (RGRK-Steffen, BGB 12. Aufl. § 664 Rn. 2; jedenfalls dann, wenn der Beauftragte nicht von vornherein selbst handlungsunfähig ist: RGZ 161, 68, 72 f; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. November 1951 - II ZR 55/51 - LM § 664 BGB Nr. 1; Staudinger/Wittmann, BGB 12. Aufl. § 664 Rn. 7).
  • BGH, 14.11.1951 - II ZR 55/51
    Auf Dienstverträge, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben, findet § 664 BGB entsprechende Anwendung (RGZ 78, 310 ff (313), RGRK zum BGB 9. Aufl § 664 Anm. 1; Palandt BGB 9. Aufl § 664 Anm. 4, Planck Greiff BGB 4. Aufl § 664 Anm. 3 S. 1205 oben; A.M.: RGZ 161, 68; Staudinger-Nipperdey BGB 10. Aufl § 675 Anm. 59; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht, 13. Aufl § 44, IV S. 187, § 164 I, S. 649) Hiernach ist die Unentgeltlichkeit oder Entgeltlichkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags nicht entscheidend.

    Die abweichende Auffassung hinsichtlich der Übertragung der Verpflichtung des Kommissionärs auf einen Dritten, die Unterscheidung zwischen Substituten und Gehilfen in RGZ 78, 310 ff, bes 313, ist durch RGZ 161, 68 ff überholt und wird in der Rechtslehre auch überwiegend abgelehnt (Enneccerus-Lehmann aaO, § 161; Staudinger 10, § 664 Anm. 16, 22; Planck (4) § 664 Anm. 1 d; Oppermann DR 1939, 2045 Anm).

  • BGH, 22.05.1957 - V ZR 236/56

    Rechtsmittel

    Ob es ihm gestattet gewesen wäre, den ihm gewordenen Auftrag im ganzen auf einen Dritten zu übertragen, so daß dieser an die Stelle des Obmanns getreten wäre, kann dahinstehen (vgl. RGZ 161, 68 [73]).
  • BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Sie kann im Sinne einer Befugnis zur Vollübertragung i.S. des § 664 BGB verstanden werden (vgl. hierzu RGZ 161, 68/73) aber auch i.S. einer schlichten Auftragsverwaltung bei fortbestehenden Rechten und Pflichten der Antragsgegnerin als Auftraggeberin.
  • BGH, 14.11.1957 - II ZR 268/56

    Rechtsmittel

    Die Frage, ob die Übertragung gestattet worden ist, unterliegt als Tatfrage der Beurteilung des Berufungsgerichts (RGZ 161, 68.73).
  • BGH, 01.06.1964 - III ZR 52/63

    Rechtsmittel

    Wer die Übertragung jedoch gestattet oder erfolgte sie durch schlüssige Handlung oder mit stillschweigender Billigung der Miterben und insbesondere des Beklagten, dann verwaltete Preuschoff den Nachlaß möglicherweise in eigener Verantwortung und konnte nicht nur als Gehilfe des Klägers im Sinne des § 278 BGB angesehen werden (vgl. hierzu RGZ 161, 68, 72 ff; BGH LM § 664 BGB Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht